EEG-Entwurf bedroht auch Stecker-Solar-Geräte – pv magazine Deutschland

2022-12-02 17:38:19 By : Ms. Echo Guan

Die Verbraucherzentrale NRW hat ein Kurzgutachten zur Rechtssituation von Stecker-Solar-Geräten im aktuellen und geplanten EEG veröffentlicht. Darin wird aufgezeigt, dass einige der im EEG-Entwurf vorgesehenen Änderungen für diese sogenannten Photovoltaik-Balkonmodule diskriminierend und europarechtlich unzulässig sind. Zudem würden sie die Arbeit der Solarverbände, Normungsgremien und Netzbetreiber in den vergangenen Jahren konterkarieren.

Stecker-Solar-Geräte haben sich zu einem Verkaufsschlager und einem stark wachsenden Produktsegment in der Photovoltaik entwickelt. Die Strom erzeugenden Haushaltsgeräte bestehen meist aus einem Solarmodul mit Wechselrichter und lassen sich per Stecker an normale Stromkreise im Haushalt anschließen. Damit haben auch Mieter und Wohnungseigentümer eine einfache Möglichkeit, ihren eigenen Strom zu produzieren und sich an der Energiewende zu beteiligen. Erst vor zwei Jahren wurden die technischen Regeln so weit vereinfacht, dass die Stecker-Solar-Geräte rechtssicher genutzt werden können.

entnommen aus dem Rechtsgutachten "EEG-Anforderungen an Steckersolargeräte unter Berücksichtigung des EEG 2017 und des Entwurfs zum EEG 2021"

Allerdings gerät nun mit dem Entwurf für das EEG-Novelle 2021 diese Rechtssicherheit wieder in Gefahr. Das befürchtet jedenfalls die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) aufgrund eines aktuellen Kurzgutachtens der Rechtsanwälte Nümann+Siebert. In dem sechsseitigen Papier analysiert der Rechtsanwalt Peter Nümann die Rechtslage für Stecker-Solar-Geräte im bisher gültigen EEG aus dem Jahr 2017 und berücksichtigt die geplanten Änderungen im von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf, der derzeit im Bundestag und Bundesrat beraten wird. Dabei macht Nümann auch Vorschläge für sinnvolle Korrekturen.

Einige vorgesehene EEG-Regelungen hält der Anwalt für Diskriminierungen der Eigenverbraucher und damit europarechtlich unzulässig. „Der Regierungsentwurf sieht bei Eigenversorgung nur zwei Möglichkeiten vor, nämlich einen vollständigen technischen Ausschluss der Einspeisung auch nur geringer Überschüsse (‘Nulleinspeisung‘) oder eine Einspeisung dieser Überschüsse gegen Vergütung. Ersteres erfordert aufwändige Installationen am Netzanschluss, was der Idee des Stecker-Solar-Geräts zuwiderläuft. Wird die Einspeisung aber nicht verhindert, sieht der Entwurf den Einbau eines teuren intelligenten Messsystems vor und zwar auch, wenn auf die Einspeisevergütung verzichtet wird.“ Bei Modulen ohne Förderanspruch fehle sogar die Bagatellgrenze von einem Kilowatt im Gesetzestext. „Das führt dazu, dass Stecker-Solar-Nutzer ein solches Messsystem mit mindestens 60 Euro Jahreskosten einbauen lassen müssten, wenn sie diese Anforderungen nicht einfach ignorieren“, erklärt Nümann. Neuer Streit mit Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und zusätzlicher Ärger mit Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft sei damit vorprogrammiert.

Auch die Einführung der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch nach Ablauf des EEG-Förderzeitraums schaffe Probleme. Wer Ü20-Module als Stecker-Solar-Gerät einsetzt, müsste einen Erzeugungszähler zwischen Gerät und Steckdose installieren. Das ist technisch gar nicht möglich. Die Heranziehung solcher Anlagen zur EEG-Umlage verstößt nach Nümanns Einschätzung ohnehin  ab dem 1. Juli 2021 gegen EU-Recht.

Thomas Seltmann, Referent Photovoltaik bei der Verbraucherzentrale NRW, zeigt sich über das Ergebnis verärgert: „Wenn die geplante Regelung ohne Änderungen käme, würde der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums die erfolgreiche Markteinführung dieses innovativen Produktsegments und die Arbeit der letzten Jahre von Solarverbänden, den Normungsgremien von DIN, VDE und FNN zu diesem Thema mit einem Federstrich ad absurdum führen, ebenso wie die Bemühungen von  bundesweit inzwischen mehr als 200 Netzbetreibern, die Anmeldung der kleinen Photovoltaik-Systeme stark zu vereinfachen.“

Einziger Lichtblick, den Nümann im EEG-Entwurf gefunden hat, sei das Entfallen der technischen Vorgaben für Anlagen bis einem Kilowatt Leistung und die Abschaffung der „70-Prozent-Regel“, was den Betreibern von Stecker-Solar-Geräten die konfliktfreie Nutzung und sogar die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung für Überschussstrom erleichtern würde.

Im Auftrag des DIN-Verbraucherrats arbeitet Thomas Seltmann selbst in einem Normungsarbeitskreis des DKE/VDE, der zurzeit eine Produktnorm für diese Geräte entwickelt. Vor Jahren war er außerdem Mitinitiator der bundesweit aktiven Arbeitsgruppe PVplug bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und betreut bei der Verbraucherzentrale NRW die erfolgreiche Kampagne für Stecker-Solar-Geräte. In diesem Rahmen hatte sich kürzlich auch die nordrhein-westfälische Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser begeistert davon gezeigt, dass endlich auch Mieter und Wohnungsnutzer selbst kostengünstig Solarstrom gewinnen könnten. Dies entspricht auch dem Wunsch und Rechtsrahmen der Europäischen Union, erklärt Seltmann und verweist auf Beschlüsse des Europäischen Parlamentes und die inzwischen in Kraft getretenen neuen Richtlinien und Verordnungen zum Strommarkt.

Die vollständige Stellungnahme „EEG-Anforderungen an Steckersolargeräte unter Berücksichtigung des EEG 2017 und des Entwurfs zum EEG 2021“ kann auf der Internetseite der Verbraucherzentrale NRW kostenlos heruntergeladen werden: https://www.energie2020.nrw/steckersolar-eeg

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Zumindest seit Altmeier Wirtschaftsminister ist, beobachte ich, dass er keine Gelegenheit auslässt, zumindest der privaten PV-Erzeugung bis 10 Kwp Knüppel zwischen die Beine zu werfen. Offensichtlich ist das im Interesse von den großen Playern wie EON, RWE und Vattenfall, denen die PV-Anlagen bekanntlich ein Dorn im Auge sind.

Minister Altmeier ist meiner Meinung nach ein Lügner. Bei seiner Rede im BT zur EEG-Novelle hat er Sachverhalte IMHO bewußt falsch dargestellt oder gar nicht angesprochen (bewertet habe ich für mich nur den PV-Bereich, die anderen Sektoren kann ich nicht beurteilen), wie

– unbeirrtes weitermachen und Nichtumsetzung von Vorgaben/Gesetzen der EU (keine Diskriminierung durch den Staat bei der Stromerzeugung und Nutzung !). Keine Befreiung zur Zahlung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch. Für eigengenutzen Strom, für dessen Produktionsmöglichkeit man viel Geld bezahlte und das Risiko des Anlagenbetriebs trägt, müssen Steuern bezahlt werden

– Laden vom eigenen Elektroauto mit der eigenen PV-Anlage soll verhindert oder administrativ oder technisch so beschwert werden, dass man lieber darauf verzichtet

– Altanlagen dürfen nicht in Eigenverbrauch überführt werden, nur bei teurem Umbau. Es muss billig eingespeist werden und teuer zurückgekauft werden (Enteignung!?)

– kein Eigenverbrauch bei Anlagen >100KWp (also dort, wo wir beim Einkaufen das Elektroauto tanken dürften; wurde imho bis heute tlw zurückgenommen Anlagen >500KWp evtl 750 KWp)

– Umbaupflicht auf SmartMeterGateways obwohl eine intelligente Nutzung des Netzes damit überhaupt nicht erfolgen kann, weil das Umfeld technisch noch nicht umgerüstet ist. Z. B. besitzen die SMGs gar keine Regelungstechnik ! Wieso soll dann diese teure und unnötige Technik verbaut werden ?

– Das Ausbauziel von 1,2 GW PV soll bis 2029 erreicht werden. Das stellte er als ambitioniertes Ziel dar, obwohl 2019 schon 1,1 GW, nur bei den Anlagen von 500-750 KWp erreicht wurde. Das ist schon eine dreiste Lüge und stellt eine Verhinderung der Energiewende und des benötigten PV-Ausbaus dar !

– Der Kauf von Speicher soll unattraktiv gemacht werden, durch unnötige Auflagen

– Die Nutzung von Balkon-Solaranlagen (2-4 Solarmodule) wird torpediert und soll verhindert werden durch Auflagen und fadenscheinige Sicherheitsvorgaben. Der normalen Steckdose ist es egal, ob der Nutzer 1 -2 KW für den Fön zieht oder ob Balkon-Solarmodule 1 KW einspeisen, solange der Mikrowechselrichter, bei einem Stromausfall des Netzes sofort abschaltet. Das haben alle seriösen Balkon-Solaranlagen

Es gibt bestimmt noch vieles mehr, was zu schreiben wäre, aber es ist mir dann nicht aufgefallen oder es wurde mir nicht bewusst, das das neue EEG ein so großes Pamphlet geworden ist, dass man bei bestem Willen vllt nur noch als Jurist einigermaßen lesen und bewerten kann.

Die Energiewende muss gerade von unten heraus erfolgen, also von jedem selbst, damit der Strom dort verbraucht werden kann, wo er am grünsten entsteht und die millardenschweren, alten Energieversorger keine unethischen Zugriff auf den Bürger mehr haben mit ihrem Lobbyistenpack !

Da er der Chef von all dem Geschreibsel ist, muss er wissen, was seine Lasallen der Bundesnetzagentur etc geschrieben haben und das Bundeskabinett durchgewunken hat. Dort sitzt er mit seinen Ministerkollegen*innen und der Kanzlerin drin. Diese Geschehnisse können einen sogar aggressiv sauer machen.

IMHO kann man von den Bestandsparteien keinen mehr wählen, zumindestens die CDU und SPD nicht mehr !!! Da die FDP und AFD schon gar nicht zu wählen sind, bleibt leider nicht mehr viel übrig. Auch als Familienvater, der besorgt in die Zukunft der Kinder und Kindeskinder schaut ist das Alles nicht nur nervig und enttäuschend … !

Habe fertig, mußte mal sein, mir geht es jetzt etwas besser …

…kann meinem Vorredner alles unterschreiben! Hier soll Unrecht zu Recht gemacht werden! Die großen vier geben sich noch lange nicht geschlagen, wissen aber,daß sie eigentlich keine andere Chance haben, als ihre Rechtsverdreher und Lobbyisten auszusenden. Da hilft nur Guerrillastrom, denn jede kWh, die man ihnen nimmt, hilft der Energiewende. Dass aber die Politik sich nicht zu schade ist, das Projekt Energiewende (welches nach 20 Jahren eigentlich abgeschlossen sein könnte!) zum Schaden der Gesellschaft und gegen den Amtseid zu torpedieren, kann man nur mit der conclusio betrachten, daß sich hier einige ganz schön kaufen lassen! Sorry für den Vorwurf, aber andere Gründe für den Paragraphenverhau namens EEG kann ich nicht mehr erkennen…

Oje, wenn man das so ließt, dann wird einem alles klar, um was es eigentlich wirklich geht. Wäre ich jünger, dann würde ich die Stromleitung kappen lassen und den Strom lieber selber produzieren. Es ist eigentlich eine Frechheit, das man den selbst erzeugten und verbrauchten Strom auch noch bezahlen soll. Aber ich bezahle auch Abwassergebühr und habe noch nicht mal einen Anschluss. Eigentlich fehlt nur noch der Zähler am Solarrechner. Und warum soll man das E Auto nicht mit Solarstrom laden dürfen? Ich googel lieber nicht danch. Mir wird nur noch übel. Nix Eneriewende. Die ist gar nicht gewollt. Dreckigen Strom kann man doch billig im Ausland kaufen.

Unsere Regierung hat der privaten Solarenergie komplett die Luft abgedreht und verfolgt dieses Konzept konsequent weiter, Klima tut da nichts zur Sache. EON und Co. bezahlen einfach genug Schmiergelder, das von diesem Kurs nicht abgewichen wird. Traurig, aber wahr. Koruptes Deutschland.

Der Artikel suggeriert, dass nach den aktuellen Normen und Richtlinien Balkon Anlagen in Ordnung sind. Das entspricht aber nicht der Wahrheit. Im aktuellen eeg findet sich keine Ausnahme für kleinste Anlagen. Auch wenn die Stecker Geschichte technisch geregelt wurde. Ändert sich dadurch das eeg nicht. Insofern sind Balken pv Anlagen nach wie vor nicht ohne Anmeldung und der dazugehörigen Umbau Maßnahmen zulässig.

T Es wird endlich Zeit dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben Solarstrom selber zu Produzieren statt Windenergie zu bezahlen an denen nur die Konzerne auf Kostender des kleinen Mannes… Frauen zu verdienen

Es ist wieder soweit. Der Begriff „Stecker Solargeräte“ oder „Balkon Solaranlage“ sollte gestrichen werden und durch den früheren Begriff „Guerilla Solar“ ersetz werden. Das ist es ja auch wenn hier der Status Quo zurückgedreht werden sollte, was bleibt einem da anderes übrig?

Bin kein Elektriker, weiß aber, dass sich die Gelehrten über meine Ansicht streiten…

Das VDE ist kein Gesetz und ich muß mich nicht daran halten. Auch Elektriker/Elektroniker können davon abweichen, wenn es technisch „sinnvoll“ ist.

Viele Auflagen, politische Vorgaben und Anordnungen der Netzbetreiber, die ihnen gar nicht zustehen, gerade die zum Solarstrom, sind imho nur dazu gedacht Hürden im Zuge der notwendigen Energiewende aufzubauen und Bürger-PV-Projekte/ Kleinprojekte überwiegend unattraktiv zu machen, also vermittelt es nur den Geschmack reiner Schikane des Lobbyistenpacks.

Das Netz hinter meinem 63A Hausanschluß gehört mir! Was ich dort anschließe, ist grundsätzlich mir überlassen. Eine Balkon-Solaranlage nicht anzumelden oder anzumelden und einen evtl. teuren/unbequem rechtlichen Weg gehen zu müssen, ist weniger schlimm, als das, wie Deutschland sich bewusst und dreist gegen die Umsetzung der Vorgaben der EU stellt !!!

Das ist meine Sicht der Dinge…

Die Materie ist mir nicht ganz fremd, was der vorherige Kommentator bezügl. VDE und sonstigen marktsichernden Vereinigungen schreibt kann ich nur bejahen. Als ich meine Dach-pv Anlage installierte, wollte die IHK als erstes mal 1500€ Jahresmitgliedsbeitrag von mir. Die 10 kwp Anlage hat sich bezahlt und verdient noch 10 Jahre Geld. Habe mir jetzt noch eine kleine 2,5 Kwp Anlage dazu installiert, die geht mit Gleichstrom direkt auf die Heizpatrone im Pufferspeicher der Wärmepumpe. Die nächsten 5 kW werden die Batterie für das Autoladegerät ebenfalls über DC laden. Da kann mich das EVU mal… Denke in 2 Jahren , wenn der NIO nach De kommt, werden die E-Autos bezahlbar sein…?.

Ziatat “ Habe mir jetzt noch eine kleine 2,5 Kwp Anlage dazu installiert, die geht mit Gleichstrom direkt auf die Heizpatrone im Pufferspeicher der Wärmepumpe.“ Wäre es nicht effektiver, dafür lieber Solarthermie zu nutzen? Bekommt man ja gefördert. Die verbaute Fläche, sollte so relativ gleich sein.

„Wird die Einspeisung aber nicht verhindert, sieht der Entwurf den Einbau eines teuren intelligenten Messsystems vor und zwar auch, wenn auf die Einspeisevergütung verzichtet wird.“ Ich bemühe mich zwar immer bei meinen Kommentaren eine gewisse Höflichkeit einzuhalten, hier kann ich aber nur sagen: Die Befürworter einer solchen Regelung müssen den Verstand verloren haben!

Hier geht es, wenn ich nicht irre, den Verfassern wohl nicht um die Berechnung der Einspeisevergütung, sondern um die Möglichkeit, Anlagen im Interesse der Netzstabilität abregeln zu können. Das sollte man nicht verwechseln – es wäre aber bei Kleinstanlagen weitgehend sinnlos, diese abregeln zu wollen, weil der Effekt äußerst gering ist. Insofern sind tatsächlich Zweifel, wenn nicht am Verstand, dann am guten Willen erlaubt.

@ Mario: Solarthermie ist vor ein paar Jahren nur deshlab groß geworden, weil es was mit „Wasser“ zu tun hat und sich deshalb die ganzen Gas- und Wasserinstallateure drauf geschmissen haben – unterstützt durch die Förderung. PV ist immer besser, weil du mit Strom alles machen kannst, mit warmen Wasser dagegen …

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